Die Impfung regt die aktive Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem zugeführten Impfstoff (Antigen) an. Sichtbare Reaktionen, wie Rötungen und leichte Schwellungen der Haut im Bereich der Injektionsstelle oder leichte Erhöhung der Körpertemperatur können auftreten, sind aber meist kein Grund zur Besorgnis.
Impfkomplikationen sind sehr selten und werden häufig mit dem Auftreten von Impfreaktionen verwechselt. Eine Impfkomplikation kann vorliegen, wenn nach einer Impfung eine behandlungsbedürftige Gesundheitsstörungen auftritt. Seit dem 1.01.2001 ist ein neues Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Im § 20 beauftragt es die STIKO „Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer gesundheitlichen Schädigung zu entwickeln”.
Daraus folgt:
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung mit notwendigen Routine- oder Auffrischimpfungen versorgt werden.
Bei Allergien gegen Bestandteile eines Impfstoffs (z. B. Hühnereiweiß).
Während der Schwangerschaft sollten keine Routine- oder Auffrischimpfungen, insbesondere mit Lebendimpfstoffen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen), durchgeführt werden. Laut STIKO ist allerdings eine versehentlich in der Schwangerschaft durchgeführte Impfung mit Lebendimpfstoffen, auch gegen Röteln, keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.
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Im Gegenteil! Unsere Aspekte-Broschüre wird seit 3 Jahren nicht mehr hergestellt, weil sich in einer
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