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Organspende Seite 1 von 3
Aspekte - Hilfe zur Selbsthilfe - ist Geben und Nehmen - Informationsbroschüre

Leben schenken nach dem Tod

In Kapstadt wurde am 3. Dezember 1967 von Prof. Christiaan Barnard die erste erfolgreiche Herztransplantation durchgeführt. Der Patient überlebte 18 Tage. Diesen Erfolg feierte die ganze Welt.

Heute gehört die Transplantationsmedizin zum Standard der medizinischen Versorgung. Schwerkranke Menschen erhalten mit einem Spenderorgan eine neue Lebensperspektive mit guter Lebensqualität für Jahre. Die Entscheidung für die Organspende ist eine zutiefst humanitäre Entscheidung. Deshalb kann und wird die Organübertragung von Mensch zu Mensch nie Routine sein. Sie erfordert in jeder Beziehung von jedem Menschen einen verantwortungsbewußten, sensiblen Umgang.

Obwohl in weiten Teilen unserer Bevölkerung die Transplantationsmedizin befürwortet wird, sterben viele Menschen bevor für sie ein geeignetes Spenderorgan gefunden werden konnte, weil viele ihre Entscheidung für die Organspende nicht dokumentierten oder zumindest eindeutig ihren Angehörigen mitteilten.

Auch in Deutschland ist nun ein Organspendegesetz über die Entnahme und Übertragung von Organen vorhanden. Die Abgeorneten des Deutschen Bundestages entschieden sich mehrheitlich - in der Bundestagsdebatte zum Organspendegesetzt vom 25. Juni 1997 nur ihrem Gewissen verpflichtet - für die erweiterte Zustimmungslösung. Sie war schon bisher Grundlage der Transplantationsmedizin.

Über die Eurotransplant-Foundation in Leiden (Niederlande) arbeitet Deutschland seit Jahren mit seinen Nachbarländern eng zusammen. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Vermittlung von Organen u. a. nach den Kriterien der Dringlichkeit und Wartezeit gesteuert und kontrolliert. Aber die Organspendebereitschaft in Deutschland war sehr verhalten. Den polemisch geführten Diskussionsrunden, sowie sensationellen Berichten in den Medien, stand eine mangelhafte Aufklärung über den Hirntod und seine Folgen gegenüber. Die Bevölkerung ist verunsichert. Einen beachtlichen Anteil der lebensrettenden Organe erhält Deutschland aus seinen Nachbarländern.

Dabei sind in der Intensivtherapie die Kriterien zur Feststellung des Hirntodes seit Jahrzehnten eine wichtige Entscheidungshilfe. Die Deutschen wissenschaftlichen Gesellschaften haben in einer gemeinsamen Erklärung den Begriff Hirntod definiert und die Maßnahmen zur Bestimmung des Todes festgelegt (Auszug):

„Ein Mensch, dessen Gehirn abgestorben ist, kann nichts mehr aus seinem Inneren und aus seiner Umgebung empfinden, wahrnehmen, beobachten und beantworten, nichts mehr denken, nichts mehr entscheiden. Mit dem völligen und endgültigen Ausfall der Tätigkeit des Gehirns hat der betroffene Mensch aufgehört, ein Lebewesen in körperlich-geistiger oder in leiblicher-seelischer Einheit zu sein. Deshalb ist ein Mensch tot, dessen Gehirn völlig und endgültig ausgefallen ist.”

Das Organspendegesetz kann nur die notwendige Rechtssicherheit für Spender, Empfänger, Ärzte und Pflegepersonal herstellen. Eine klare Entscheidung für oder gegen eine Organspende - es setzt die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod voraus - kann nur von jedem Einzelnen selbst getroffen werden. Jeder Mensch kann plötzlich als Spender, Empfänger oder Angehöriger mit der Organtransplantation konfrontiert sein. Für einen Verstorbenen, der sich für oder gegen die Organspende entschied, dies aber nicht eindeutig dokumentierte oder mit seinen Angehörigen besprach, müssen die Angehörigen gerade in den schmerzlichsten Stunden des Abschieds eine Entscheidung treffen. Bewußtes Handeln kann nur erfolgen, wenn man sich rechtzeitig mit dieser möglichen Situation in Gesprächen mit Angehörigen und Freunden auseinandersetzt. Eine umfassende, objektive und sachliche Information über die Organentnahme und Transplantation ermöglicht jedem seine ganz persönliche Entscheidung für seinen Körper zu treffen und Entscheidungen anderer zu respektieren, auch wenn sie nicht der eigenen entspricht.

Copyright, © 1997 Karin Nebeling, Krankenschwester           infobox
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