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Angeborene Herzfehler (Situationsbeschreibung) Seite 13 von 15

Wie können chronisch herzkranke Kinder in Kindereinrichtungen und Schulen integriert werden?

Um der Situation des herzkranken Kindes in Kindereinrichtungen und Schulen gerecht zu werden, ist die spezielle Information und Auseinandersetzung der betreuenden Personen mit den Grenzen und Möglichkeiten des Kindes Grundvoraussetzung. Einigen wenigen Lehrern und Erziehern fällt es noch heute schwer die Problematik eines chronisch herzkranken Kindes richtig einzuordnen und die geistige Leistungsfähigkeit dieser Kinder nicht zu unterschätzen. In Gesprächen mit Eltern dieser Kinder überbewerten manche die Beschützerrolle der Eltern und erkennen nur schwer deren Bemühen gemeinsam mit dem Lehrer Überbrückungshilfen und Förderwege zu suchen.

Manche Eltern sind aber auch nicht in der Lage die Aufgaben, Pflichten und Verantwortung der Lehrer in die Suche nach Lösungswegen einzubeziehen und ein vernünftiges Maß an Berücksichtigung der Situation des Kindes im Alltag gemeinsam mit den betreuenden Personen zu suchen. „Unser Kind ist Herzkrank, allein diese Aussage sollte genügen, das Erzieher und Lehrer immer Rücksicht nehmen.”

Und das Kind selbst, es steht immer zwischen diesen Positionen und fühlt sich von allen unverstanden. Es entwickelt Aggressionen - im schlimmsten Fall gegen sich selbst.

Die Integration bedarf des Zusammenwirkens aller zum Wohl des betroffenen Kindes und Jugendlichen. Nur durch offene Gespräche, in die der Betroffene selbst unbedingt mit einbezogen werden muss, ist es möglich der Situation angepasste Konzepte zu erarbeiten. Schwerst chronisch herzkranken Kindern und Jugendlichen, die im Hausunterricht beschult werden, muss die gelegentliche Teilnahme am Unterricht in der Klassengemeinschaft möglich sein. Die Sorge des Lehrpersonals aufgrund ihrer Verantwortung für den Betroffenen während des Aufenthaltes im Schulgebäude ist natürlich berechtigt und verständlich. Aber gerade deshalb ist ein reger Austausch, offene Gespräche zwischen Eltern, Lehrern und dem Betroffenen, sowie eine Verständigung über die Durchführung einer Unterrichtsteilnahme zwingend notwendig um Ängste und Sorgen aller abzubauen. Auch die Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in der Schule sollte dem Betroffenen möglich sein. Dazu gehört, dass Informationen zu geplanten Veranstaltungen bei Kindern und Jugendlichen im Hausunterricht zum Beispiel über Hauslehrer mitgeteilt werden, um nicht nur die Möglichkeit der Teilnahme zu geben, sondern auch zu belegen: „Du bist Teil unserer Schule.”

Copyright, © 2000 Karin Nebeling, Krankenschwester           infobox
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