Werbung

[ Zurück ]   [ Inhalt ]   [ Weiter ]
Immunsystem (Impfungen) Seite 10 von 14

8. Impftermine

Es ist nicht sinnvoll Impfungen nicht durchführen zu lassen oder zu verschieben. Kinder sollten baldmöglichst über ausreichenden Impfschutz verfügen um sie geschützt vor schweren Erkrankungen ihre Welt erkunden zu lassen. Zudem empfinden sie Impfungen mit zunehmendem Alter weitaus beeinträchtigender und unangenehmer. Gründe, Impfungen nicht durchzuführen oder aufzuschieben können dennoch vorliegen. Zum Beispiel:

Auszug aus den Impfempfehlungen der STIKO (Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut):
Für Abstände zwischen unterschiedlichen Impfungen gilt:
Lebendimpfstoffe können simultan verabreicht werden; werden sie nicht simultan verabreicht, ist bei viralen Lebendimpfstoffen in der Regel ein Mindestabstand von 4 Wochen einzuhalten.
Bei Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen ist die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch zu solchen mit Lebendimpfstoffen, nicht erforderlich.
Zeitabstand zwischen Impfungen und Operationen
Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist. Bei Wahleingriffen sollte nach Gabe von Totimpfstoffen ein Mindestabstand von 3 Tagen und nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.
Weder klinische Beobachtungen noch theoretische Erwägungen geben Anlass zu der Befürchtung, dass Impfungen und operative Eingriffe inkompatibel sind. Um aber mögliche Impfreaktionen und Komplikationen der Operation unterscheiden zu können, wird empfohlen, zwischen Impfungen und Operationen diese Mindestabstände einzuhalten.
Diese Mindestabstände gelten, mit Ausnahme von Impfungen aus vitaler Indikation (z. B. Tetanus-, Tollwutschutzimpfung), auch für die Durchführung von Impfungen nach größeren operativen Eingriffen. Nach Operationen, die mit einer immunsuppressiven Behandlung verbunden sind, z. B. Transplantationen, sind Impfungen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt zu planen.

Sollten irgendwelche Bedenken gegen Impfungen vorliegen, ist in jedem Fall ein Gespräch mit dem Arzt vor der Impfung anzustreben. In Zweifelsfällen muss eine sorgfältige Untersuchung durchgeführt werden.

Copyright, © 2004 Karin Nebeling, Krankenschwester           infobox
[ Zurück ]   [ Inhalt ]   [ Weiter ]