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Organspende Seite 2 von 3

Der Organspendeausweis

Organspendeausweis

Der Ausweis

Mit dem Ziel, zukünftig einen einheitlichen Organspendeausweis zu verwenden, haben Bundes- ministerium für Gesundheit und Bundesrat diesem Muster der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zugestimmt.

Eine Druckvorlage des Ausweises steht allen Organisationen und Verbänden zur Verfügung. In das weiße Feld (bei dieser Ansicht mit dem Logo der BZgA ausgefüllt) können die Verbände ihr Logo eindrucken.

Organspendeausweis

Die Dokumentation

Der Ausweis ermöglicht eine sehr differenzierte Dokumentation des eigenen Willens. Er ist bindend für alle, auch für die Angehörigen.

Man kann

  • der Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen,
  • bestimmte Organe oder Gewebe von der Spende ausschließen,
  • die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken,
  • einer Spende widersprechen,
  • Die Entscheidung auf eine andere Person übertragen (Ehepartner, andere Vertrauensperson),
  • unter Anmerkungen/Besondere Hinweise benennen wer im Todesfall benachrichtigt werden soll.

Gültigkeit

Wichtig ist es zu wissen:

Alle existierenden Ausweise sowie formlose schriftliche Erklärungen haben volle Gültigkeit.

Ihre persönliche Entscheidung wird nicht registriert.

Copyright, © 1997 Karin Nebeling, Krankenschwester           infobox
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